„Das Schulheim Burg Neuhaus besteht als Kinderheim seit 1947.
Es muss festgestellt werden, dass aufgrund der vielen baulichen Mängel des Schlafsaalcharakters in den Gruppen (z.B. 6 Mädchen in einem Schlafraum, die Jungen jeweils in 5-Bett-, bzw. 4- Bettschlafraum) und der nicht ausreichenden Personalbelegung das Heim den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht. An der eher zögerlichen Belegung unseres Heimes durch regionale und überregionale Jugendämter wird dies ebenfalls sichtbar, wobei als besonders problematisch bemerkt werden muss, dass selbst das Jugendamt des Landkreises Helmstedt im Jahr 1979 lediglich 2 Mädchen dem Schulheim Neuhaus zuführte.
Unsere Einrichtung hat bereits 2 Phasen der Neuorientierung mit allen Nebenwirkungen überstanden und gut gemeistert. Ich erinnere dabei an die Veränderungen der Heimschule Burg Neuhaus zum Schulheim Burg
Neuhaus, also der Trennung von Schule und Heim und der Situation nach 1971, wo es mir gelang, die Bereitwilligkeit verschiedener Jugendämter
herbeizuführen, dass die Einrichtung auch Kinder im Rahmen der Fürsorgeerziehung und freiwilligen Erziehungshilfe aufnehmen durfte, was besonders gravierend war für diese Zeit.
Entsprechend wurde auch der Personalbelegung im erzieherischen Bereich verbessert und aufgestockt:
1971: 1 Sozialarbeiter, 1 Sozialpädagoge, 1 Erzieherin, 2 Kinderpflegerinnen, 1 Krankenschwester 1 Erziehungshelferin.
1979: 1 Sozialarbeiter, 6 Erzieherinnen, 5 Kinderpflegerinnen, 4 Erziehungshelferinnen, 1 Erzieher im Anerkennungsjahr.
Unabhängig von meiner eigenen Arbeitsplatzsicherung muss ich ansprechen, dass ein Großteil der Angestellten und Arbeiter mit der Schließung unserer Einrichtung aus Alters- und berufsspezifischen Gründen in unserer Region keine weitere Anstellung finden würde.
Besonders negativ auf die weitere Entwicklung unserer Kinder würde sich jedoch auswirken, wenn diese Kinder auf eine Vielzahl von Einrichtungen verlegt werden müssten. Verstärkte psychische Störungen, Gefährdung der Lehrlingsplätze und negative Veränderungen im schulischen Bereich wären unausbleiblich.
Ich gehe davon aus – und dies ist meine feste Überzeugung – dass das Kinderheim Schulheim Burg Neuhaus aufgrund seines guten Rufes, den es genießt und der bisher geleisteten Arbeit weithin anerkannt ist als eine Einrichtung, in der Kinder gut untergebracht und betreut werden. Nur aus dieser Sichtweise heraus appelliere ich an die verantwortlichen Gremien des Landkreises Helmstedt, das Heim in baulicher und fachlicher Hinsicht zu verändern.“
[Anm.: Wie sehr Herrn Grzesko das Schicksal seiner anbefohlenen Heimkinder und MitarbeiterInnen am Herzen lag, lässt sich daran ablesen, dass er nach der Schließung des Heimes 6 Heimkinder und 2 Erzieherinnen in seine neue Wirkungsstätte, ein Kinderdorf, mitnahm. Es waren Kinder, die aus gestörten Elternhäusern kamen, ohne Aussicht auf Familienzurückführung.]
(Schreiben des Schullandheimes Neuhaus Peter Grzesko an den Landkreis Helmstedt, Jugendamt vom 30. Januar 1978; Archiv des Freundeskreises Burg Neuhaus 00125)